Hotel & Restaurant ,,Zur Alten Oder" , Fischerstraße 32 | 15230 Frankfurt (Oder) +49 335 55622-0   info@zuraltenoder.de

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Terms and Conditions (GTC)

Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen
für Beherbergungsverträge des Hotels „Zur Alten Oder“ Frankfurt

1. Geltungsbereich

Das Hotel (nachfolgend Hotel „Zur Alten Oder“ genannt) vermietet an einen Gast (nachfolgend „Gast“ genannt), Gast und Hotel „Zur Alten Oder“ nachfolgend einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt, das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Hotelzimmer“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer (nachfolgend „Beherbergungsvertrag“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hotelzimmern einschließlich aller für den Gast in diesem Rahmen erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels „Zur Alten Oder“.

2. Vertragsschluss

2.1. Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet das Hotel „Zur Alten Oder“ dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrags auf Basis dieser vorher zugänglich gemachten AGB an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Hotel „Zur Alten Oder“ eine Reservierungsbestätigung (E-Mail, Fax, telefonisch, persönlich), je nach Reservierungsvariante. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Hotel „Zur Alten Oder“ und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung beim Gast, mit der Zahlung des Übernachtungspreises durch den Gast oder mit der Übergabe des Zimmerzugangsschlüssel an den Gast zustande ? je nachdem, was früher eintritt.

2.2. Angebote vom Hotel „Zur Alten Oder“ zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel „Zur Alten Oder“ kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast ablehnen.

2.3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

3. Reservierung, Stornierung

3.1. Die nachfolgenden Begriffe „Einfache Reservierung“ und „Garantierte Reservierung“ unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei der Einfachen Reservierung lediglich ein Hotelzimmer reserviert, während er bei der Garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Angabe seiner Kreditkartendaten garantiert. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint.

3.2. Wenn der Gast bei einer Einfachen Reservierung nicht bis 18:00 Uhr im Hotel „Zur Alten Oder“ erscheint, verfällt die Reservierung für den vollständigen Reservierungszeitraum ersatzlos und das reservierte Hotelzimmer geht in die freie Vermietung. Bei einer Garantierten Reservierung wird die Reservierung des Hotelzimmers auch nach 18:00 Uhr für den Gast aufrechterhalten.

3.3. Der Gast kann Einfache und Garantierte Reservierungen bis drei (3) Kalendertage (bis 14:00 Uhr) vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren, sofern nicht explizit vor Reservierungsabschluss ausgeschlossen.
Stornierungen außerhalb der kostenlosen Stornierungsfrist führen nicht automatisch zu einer Beendigung des Beherbergungsvertrags. In diesem Fall bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für den reservierten Aufenthaltszeitraum abzüglich fünfzehn Prozent (15 %) für ersparte Aufwendungen zu zahlen.
Gleiches gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren.
Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen vom Hotel „Zur Alten Oder“ höher sind.

3.4. Bei vorzeitiger Abreise gilt im Falle von Einfachen und Garantierten Reservierungen die Ziffer 3.3. entsprechend.

3.5. Für Gruppenreisen gelten die in Ziffer 8. enthaltenen Sonderbedingungen.

3.6. Entschließt sich der Gast dazu, eine Online-Reservierung über Dritte (z.B. Internetportale) direkt mittels eines Online-Bezahlsystems zu bezahlen, ist anschließend eine Umbuchung oder Stornierung der Reservierung online nur noch nach den Vorgaben dieses Dritten möglich.

3.7. Ferner ist das Hotel „Zur Alten Oder“ unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte und nach vorheriger Fristsetzung, sofern diese nicht aufgrund Gesetz entbehrlich ist, berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn:
? Höhere Gewalt und/oder andere vom Hotel „Zur Alten Oder“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherberungsvertrags unmöglich machen;
? Hotelzimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender und/oder falscher Angabe und/oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit und/oder der Aufenthaltszweck sein;
? das Hotel „Zur Alten Oder“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels „Zur Alten Oder“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels „Zur Alten Oder“ zuzurechnen ist;
? der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
? ein Verstoß gegen Ziffer 5.2. vorliegt.

3.8. Der berechtigte Rücktritt des Hotels „Zur Alten Oder“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. An- und Abreise

4.1. Das Hotel „Zur Alten Oder“ stellt dem Gast das Hotelzimmer in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 14:00 Uhr, keinesfalls aber später als 14:00 Uhr, davon abweichend Reisegruppen keinesfalls aber später als 17:00 Uhr, zur Verfügung. Für den Zugang zum Hotel „Zur Alten Oder“ und zum Hotelzimmer erhält der Gast beim Check-In an der Rezeption, einen Schlüssel einer Schließanlage.

4.2. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und unbeschädigt zu übergeben. Danach kann das Hotel „Zur Alten Oder“ dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung des Hotelzimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung einhundert Prozent (100%) des Übernachtungspreises berechnen. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hotel „Zur Alten Oder“ kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Nutzungsbedingungen

5.1. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind grundsätzlich nur die in der Buchung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Babys bis zu einem Alter von zwei (2) Jahren werden in Begleitung mindestens eines (1) Erwachsenen Vollzahlers in dessen Hotelzimmer kostenlos beherbergt. Ein Babybett wird auf Wunsch zusätzlich kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Kinder bis zu einem Alter von fünf (5) Jahren übernachten i.d. R. kostenfrei im Bett der Eltern. Kinder, die ein eigenes Bett benötigen, zahlen den vollen Preis für eine zusätzliche Aufbettung bzw. für ein vollwertiges Hotelbett. Familienzimmer sind hauptsächlich für Familien vorgesehen. Die maximale Belegung eines Familienzimmers besteht hier aus ein (1) oder zwei (2) Erwachsenen und dementsprechend ein (1) bis drei (3) Kindern bis zu einem Alter von achtzehn (18) Jahren, maximal jedoch vier (4) Personen.

5.2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Hotelzimmers sowie dessen Nutzung zu anderen als dem Beherbergungszweck ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels „Zur Alten Oder“ in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
Für Gruppenreisen gilt ergänzend Ziffer 8. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel „Zur Alten Oder“ ist nicht zulässig. Das Hotel „Zur Alten Oder“ ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung und/oder die Bezahlung gemacht hat. Ziff. 3.8 gilt bei solchen Stornierungen entsprechend. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

5.3. Der Gast hat während seines Aufenthalts im Hotel „Zur Alten Oder“ die dort aushängende Hausordnung zu beachten.

6. Übernachtungspreise und sonstige Preise

6.1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch das Hotel „Zur Alten Oder“ innerhalb der in Ziffer 4. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro reservierter und nicht wirksamstornierter Übernachtung wird ? unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast ? ein voller Übernachtungspreis berechnet.

6.2. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise exklusive Nebenleistungen (Frühstück und/oder Gebühren für Haustiere sowie Aufbettung) und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel „Zur Alten Oder“ vor, die Preise entsprechend anzupassen. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Beherbergungssteuer.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen, sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel „Zur Alten Oder“ im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist das Hotel „Zur Alten Oder“ berechtigt, den Beherbergungsvertrag, sofern gesetzlich erforderlich, nach vorheriger Abmahnung, mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, woraufhin der Gast das Hotelzimmer unverzüglich zu räumen hat.

7.2. Unbeschadet von Ziffer 7.1. ist das Hotel „Zur Alten Oder“ berechtigt, bei einer Reservierungsdauer von mehr als einer (1) Übernachtung vom Gast bereits bei Einfacher Reservierung eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags zu verlangen. Alternativ kann der Gast nach seiner Wahl und mit Einverständnis des Hotels „Zur Alten Oder“ eine angemessene Sicherheit in Form einer Kaution mittels Kreditkarte bereitstellen.

7.3. Das Hotel „Zur Alten Oder“ akzeptiert Bargeld in Euro, Vorkasse, Überweisungen mit Firmen-Kostenübernahmen, EC- und Maestro-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Master Card. Die Akzeptanz sonstiger Zahlungsmittel (Bargeld in anderen Währungen und/oder andere Kredit- und Debitkarten) behält sich das Hotel „Zur Alten Oder“ vor, eine Verpflichtung zur Akzeptanz besteht aber nicht.

7.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Sonderbedingungen für Gruppenreisen

Abweichend von bzw. ergänzend zu den übrigen Regelungen in diesen AGB gilt für eine Gruppe von mindestens vier (4) vollzahlenden Gästen, für die eine gemeinsame Reservierung besteht, („Reisegruppe“) Folgendes:

8.1. Bei der Reservierung ist für die Reisegruppe gegenüber dem Hotel „Zur Alten Oder“ ein Ansprechpartner („Gesamtverantwortlicher“) zu benennen.

8.2. Vor Anreise der Reisegruppe ist dem Hotel „Zur Alten Oder“ eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.

8.3. Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche vom Hotel „Zur Alten Oder“ eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung, Angaben zum Check-In sowie ggf. zur Sicherheitsleistung und sonstigen Zahlungsbedingungen. Reservierungen von Reisegruppen sind stets Garantierte Reservierungen im Sinne von Ziffer 3.1. und erfordern somit die Angabe der Daten einer Kreditkarte.

8.4. Der Gesamtbetrag der Übernachtungskosten ist per Banküberweisung auf das Bankkonto des Hotels „Zur Alten Oder“ zu zahlen, das in der Reservierungsbestätigung angegeben ist oder dem Gesamtverantwortlichen durch das Hotel „Zur Alten Oder“ nach Abschluss der Reservierung mitteilt wird.

8.5. Das Hotel „Zur Alten Oder“ ist berechtigt, die Übernachtungskosten der Reisegruppe inklusive der Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer 6.3. spätestens achtundzwanzig (28) Kalendertage vor dem Anreisetag zu verlangen, oder, falls die Reservierung später als achtundzwanzig (28) Kalendertage vor dem Anreisetag erfolgt, sofort mit der Reservierung und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten bei Fälligkeit nicht zahlt, behält das Hotel „Zur Alten Oder“ sich vor, die angegebene Kreditkarte in Höhe der geschuldeten Übernachtungskosten zu belasten. Ist bis zur Fälligkeit keine Zahlung erfolgt oder ist die angegebene Kreditkarte nicht belastbar, ist das Hotel „Zur Alten Oder“ unter Beachtung gesetzlich geregelter Nachfristsetzungserfordernisse berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten und/oder diesen außerordentlich zu kündigen und das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Hotelzimmer (ohne vorherige Information an den Gast) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Hotel „Zur Alten Oder“ herleiten kann.
Desweiteren ist das Hotel „Zur Alten Oder“ ebenfalls dazu berechtigt, Kreditkartendaten als Sicherheit zu verlangen und diese im Falle möglicher, durch die Reisegruppe verursachter Schäden in der entsprechenden Höhe zu belasten.

8.6. Das Hotel „Zur Alten Oder“ ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe im Hotel „Zur Alten Oder“ eine Sicherheit in Höhe von bis zu fünfhundert (500) Euro pro Reisegruppe, insbesondere für etwaige Nebenleistungen im Sinne von Ziffer 7.1. sowie etwaige Beschädigungen vom Gesamtverantwortlichen zu verlangen.

8.7. In Abweichung zu Ziffer 3.3., 3.4. kann die Reisegruppe ihre Reservierung bis zu achtundzwanzig (28) Kalendertage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Bei späteren Stornierungen und/oder Änderungen ist der volle Übernachtungspreis abzüglich fünfzehn Prozent (15 %) für ersparte Aufwendungen zu zahlen. Dem Gast/Gesamtverantwortlichen steht es frei, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels „Zur Alten Oder“ höher sind.

9. Haftung des Hotels „Zur Alten Oder“

9.1. Das Hotel „Zur Alten Oder“ haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien und im Falle von Produkthaftung für Schäden gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen, in denen die Haftung nach deutschem Recht zwingend unbeschränkt ist.

9.2. Das Hotel „Zur Alten Oder“ haftet für Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Als Kardinalpflichten gelten grundsätzliche Pflichten, die den Kern dieses Beherbergungsvertrages bilden, entscheidend für den Abschluss des Beherbergungsvertrages waren und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Sollte das Hotel „Zur Alten Oder“ Kardinalpflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nicht nachkommen, wird die Haftung des Hotels „Zur Alten Oder“ auf den Betrag beschränkt, der für das Hotel „Zur Alten Oder“ zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Leistung erbracht wurde, vorhersehbar war und der im Rahmen des Beherbergungsvertrages typisch ist.

9.3. Sofern in den Ziffern 9.1. und 9.2. nicht anderweitig geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9.4. Sollten Störungen oder Mängel in den Leistungen des Hotels „Zur Alten Oder“ auftreten, wird das Hotel „Zur Alten Oder“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel „Zur Alten Oder rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

9.5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel „Zur Alten Oder“ nur nach Maßgabe von Ziffer 9.1. bis 9.3..

10. Diebstahl und Beschädigungen

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alles Zumutbare zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

11. Haustiere

Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Gast und der Zustimmung durch das Hotel „Zur Alten Oder“; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung im Hotel „Zur Alten Oder“ anzufragen, wobei das Hotel „Zur Alten Oder“ in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann.
Pro Einzelzimmer können maximal ein (1) und pro Doppelzimmer zwei (2) Haustiere mitgebracht werden. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe das Hotel „Zur Alten Oder“ dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

12. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen des Hotels „Zur Alten Oder“ ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. In den Hotelzimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

13. Beendigung des Beherbergungsvertrags

13.1. Das Hotel „Zur Alten Oder“ ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.
13.2. Das Hotel „Zur Alten Oder“ ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu Abmahnerfordernissen berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von illegalen Drogen steht, das Hotelzimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, das Hotelpersonal oder andere Hotelgäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt oder körperlich angreift. Ferner kann der Gast in einem solchen Fall des Hauses verwiesen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

14.3. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ? auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ? ist im kaufmännischen Verkehr das für das Hotel „Zur Alten Oder“ örtlich zuständige ordentliche Gericht. Diese Gerichtsstandregelung gilt ebenso, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das Hotel „Zur Alten Oder“ ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

15. Kontaktaktmöglichkeiten und weitere Informationen

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Hotel Zur Alten Oder Frankfurt
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Telefax: +49 335 556 22 28
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